Finanzbericht

Unser Geschäftsjahresabschluss 2020/21

Uns ist es ein Anliegen, die Öffentlichkeit transparent über unsere Struktur, unser Engagement sowie die Mittelherkunft und -verwendung zu informieren.

Die Kanzlei Wallenhorst, München, hat die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Siemens Stiftung zum 30. September 2021 nach den Grundsätzen des HGB und Artikel 16 BayStG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Im Rahmen der Prüfung wurde auch die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems beurteilt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Die Prüfung der Erhaltung des Stiftungsvermögens und der satzungsgemäßen Verwendung seiner Erträge und zum Verbrauch bestimmter Zuwendungen nach Art. 16 Absatz 3 BayStG hat ebenso keine Einwendungen ergeben.

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Sonstige betriebliche Aufwendungen

Verwaltungskosten

Die Position beinhaltet Aufwendungen, welche ausschließlich der Administration der Stiftung dienen und den einzelnen Stiftungszwecken nicht unmittelbar zuzuordnen sind.

Personalaufwendungen

In den gesamten Aufwendungen sind Personalkosten in Höhe von 5.132 TEUR (Vorjahr TEUR 4.634) enthalten. Davon entfallen TEUR 4.177 (Vorjahr TEUR 3.879) auf Löhne und Gehälter sowie TEUR 975 (Vorjahr TEUR 755) auf soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung. Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 47 (Vorjahr 44) Mitarbeiter beschäftigt.