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Hier gibt es Informationen darüber, was Sie bei der Teilnahme am Schülerwettbewerb im Zusammenhang mit Patenten und dem BAföG beachten sollten. Außerdem bieten wir Ihnen mit unseren FAQ schon vorab Antworten auf häufig gestellte Fragen. 

Patente

Patent anmelden?

Vor der Einreichung der Wettbewerbsarbeit sollte sich jeder Teilnehmer überlegen, ob er sein Projekt als Patent anmelden möchte. Die folgenden Informationen sollen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Mehr Details finden Sie unter www.dpma.de

Wann ist eine Erfindung patentwürdig?

Patente können nur auf "patentfähige" Erfindungen angemeldet werden. Dies gilt für Neuerungen, die "technischen Charakter" besitzen und "gewerblich anwendbar" sind. Es muss sich außerdem um eine Erfindung handeln und nicht etwa um eine "nahe liegende handwerkliche Lösung". Was letztendlich "patentfähig" ist, wird meist nur mit Hilfe eines Patentanwalts bzw. bei einer Prüfung durch das Patentamt geklärt.

Was heißt "Neuerung"?

Ein Patentschutz ist nur möglich, wenn das Projekt bzw. die Erfindung noch nicht öffentlich gemacht wurde. Wurde die Erfindung Dritten vor der Anmeldung schriftlich oder mündlich zugänglich gemacht, gilt sie nicht mehr als neu. Beim Schülerwettbewerb der Siemens Stiftung dürfen bzw. müssen Teilnehmer jedoch damit rechnen, dass ihr Projekt von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird – sei es durch die Jury oder auch im Rahmen der Pressearbeit.

Wer kann den Patentantrag stellen?

Der Patentantrag kann immer nur durch den Urheber selbst (bei Minderjährigen von einem Erziehungsberechtigen) gestellt werden.

Welche Kosten sind mit einem Patentantrag verbunden?

Die Anmeldekosten in Höhe von € 60 (elektronisch: € 40) werden den Teilnehmern der regionalen und nationalen Entscheide vom Schülerwettbewerbsbüro im Namen und auf Rechnung der Siemens Stiftung gegen Vorlage der jeweiligen Belege erstattet. Weitergehende Kosten im Rahmen der Patentprüfung werden nicht erstattet. Die Anmeldung muss vor der Teilnahme am regionalen Entscheid erfolgen. Die Verantwortung für eine rechtzeitige Anmeldung trägt der Teilnehmer.

BAföG

Infos für BAföG-Empfänger

Laut den aktuellen BAföG-Regelungen kann das Preisgeld, das die Siemens Stiftung den Gewinnern zu Studienzwecken zur Verfügung stellt, als "Ausbildungsbeihilfe" angerechnet werden und somit Einfluss auf die monatlichen BAföG-Bezüge haben.

BAföG-Bezugsberechtigte sollten sich im Einzelfall an das für sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung bzw. Studentenwerk wenden oder sich unter der kostenlosen Hotline 0800-223 63 41 beraten lassen.

Mehr Infos unter www.das-neue-bafoeg.de

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf mögliche Fragen. Sollte Ihr individuelles Anliegen nicht dabei sein, gehen Sie bitte in die Rubrik Kontakt. Dort können Sie sich bei organisatorischen Fragen an das Schülerwettbewerbsbüro wenden; bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihr Bundesland zuständige Universität.

Wer kann beim Schülerwettbewerb der Siemens Stiftung teilnehmen?

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 (G8) bzw. 11 bis 13 (G9) an allgemein bildenden Schulen (Gymnasien, Freie Waldorfschulen, Integrierte Gesamtschulen), Fachoberschulen sowie Fachgymnasien in Deutschland. Das Alter ist nicht von Bedeutung.

Ich bin erst in der 10. Klasse. Darf ich trotzdem mitmachen?

Nein. Von den Wettbewerbsregeln können wir keine Ausnahmen machen. Sonst werden alle anderen Zehntklässler in Deutschland benachteiligt, die vielleicht auch gerne teilgenommen hätten.

Können wir uns im Team bewerben?

Ja. Zugelassen sind sowohl Bewerbungen von einzelnen Schülern als auch Bewerbungen von Teams. Ein Team darf aus maximal drei Schülerinnen und Schülern bestehen. Jeder Teilnehmer darf sich insgesamt nur einmal bewerben. Einzel- und Teameinsendungen werden gleichrangig behandelt.

Welcher Universität ist unsere Schule zugeordnet?

Das hängt vom jeweiligen Bundesland ab, in dem Sie wohnen. Die Zuteilung der Bundesländer zu den drei kooperierenden Universitäten und Regionen finden Sie hier.

Bei welchen Fragen können mir die Partner-Universitäten weiterhelfen?

Die Universitäten unterstützen Sie gerne bei fachlichen Problemen, die Sie an der Schule nicht lösen können. Um jedoch dem Prinzip der Chancengleichheit gerecht zu werden, können die Universitäten leider keine Fragen zur individuellen Themenfindung, zum Aufbau oder zur Qualität Ihrer Arbeit beantworten. Hier geht’s zu den Kontaktadressen der Universitäten.

Können wir unsere Arbeit auch per Post und direkt an die zuständige Universität einschicken?

Nein. Wir akzeptieren nur Einsendungen, die online über das dafür vorgesehene Formular erfolgen. Einsendungen per Post können leider weder berücksichtigt noch zurückgeschickt werden.

Müssen wir uns bei der Anmeldung auf ein Themenfeld festlegen?

Ja, denn diese Angaben benötigen wir zur optimalen Vorbereitung der Experten- und Juryteams an den drei Universitäten. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie sich mit dem Wettbewerbsthema aus dem mathematischen, technischen oder naturwissenschaftlichen Blickwinkel auseinandersetzen. Bei den naturwissenschaftlichen Fächern geben Sie uns bitte einen Hinweis, ob es sich um eine wissenschaftliche Arbeit im Themenfeld Chemie, Physik, Biologie etc. handelt. Sollten Sie einen interdisziplinären Ansatz wählen, ist dies bitte auch anzugeben. Das genau formulierte Thema Ihrer Arbeit müssen Sie dann erst mit der Einreichung Ihrer Arbeit benennen.

Wann ist Einsendeschluss für die Teilnahmeunterlagen?

Der Einsendeschluss für Arbeit, Einsendebogen und Abstract ist der 15. Januar 2010. Achtung: Eine Einsendung ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Anmeldeschluss war der 13. November 2009.

Welchen Umfang sollte die Arbeit haben?

Mindestens zehn und maximal 20 Seiten (DIN-A4-Hochformat). Hierzu gehört auch ein halbseitiger Abstract, der die Ergebnisse und die Zielsetzung Ihrer Arbeit zusammenfasst. Die Arbeit muss als Word-Dokument bzw. PDF-Datei eingereicht werden. Die Schrift muss Arial sein, die Schriftgröße muss 12 Punkt betragen, der Zeilenabstand 1,5 und die Randstärke oben, unten, rechts und links 2,5 cm.

Ist die Unterstützung eines Lehrers erlaubt?

Sogar Pflicht! Es werden nur Einsendungen akzeptiert, die von einer betreuenden Lehrkraft vorgenommen werden; diese muss Sie auch bei den Reisen zum regionalen/nationalen Entscheid begleiten. Wir empfehlen Ihnen aber auch, das Wissen und die Erfahrung Ihrer Lehrerin oder Ihres Lehrers im fachlichen Bereich, bei der Erarbeitung einer formal korrekten wissenschaftlichen Arbeit, bei Form und Inhalt der Präsentation etc. zu nutzen.

Wir haben einen Lehrer gefunden, der unsere Arbeit betreuen möchte. Aber er unterrichtet einen Fachbereich, der mit unserer Arbeit nichts zu tun hat. Ist das erlaubt?

Ja. Sie müssen entscheiden, welche Lehrkraft Sie bei Ihrer wissenschaftlichen Arbeit am besten unterstützen kann.

Dürfen Schüler von unterschiedlichen Schulen ein Team bilden? Und dürfen wir einen Betreuungslehrer wählen, der an einer anderen Schule unterrichtet?

Ja. Gemischte Teams von unterschiedlichen Schulen sind erlaubt. Das Team läuft dann immer unter der Schule der betreuenden Lehrkraft.

Müssen wir die Reisekosten zu den Entscheiden selbst übernehmen?

Nein. Das Schülerwettbewerbsbüro erstattet im Namen und auf Rechnung der Siemens Stiftung die Reisekosten der betreuenden Lehrkraft, aller Teilnehmer sowie jeweils zwei weiterer Begleitpersonen pro Schüler/-in gegen Beleg. Sie müssen jedoch die Reise selbst organisieren.

Übernimmt das Schülerwettbewerbsbüro auch Flugkosten?

Das Schülerwettbewerbsbüro erstattet Reisekosten im Namen und auf Rechnung der Siemens Stiftung nur bis zur Höhe einer regulären Bahn-Fahrkarte, 2. Klasse. Sollte Ihre Flugverbindung diesen Betrag übersteigen, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen.

Wir sind ein Team. Darf nur einer aus dem Team unsere Arbeit vor der Jury präsentieren oder können wir das gemeinsam machen?

Um eine Einsendung umfassend beurteilen zu können, müssen selbstverständlich alle Teammitglieder, die an der Erstellung der wissenschaftlichen Arbeit mitgewirkt haben, an der mündlichen Präsentation vor der Jury und dem Publikum teilnehmen – sowohl im Rahmen des regionalen als auch beim nationalen Entscheid. Idealerweise sollte jedes Teammitglied den von ihm verantworteten Part der Arbeit vorstellen und sich anschließend den Fragen der Juroren zu seinem Arbeitsbereich stellen. Zudem beurteilen die Juroren, ob im Rahmen der Präsentation Teamgeist spürbar und die Aufgabenverteilung unter den Teammitgliedern sinnvoll gewählt ist.

Ich möchte mich alleine bewerben. Bekomme ich im Falle einer Platzierung dasselbe Preisgeld wie ein Team?

Ja. Die Höhe des Preisgeldes ist unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelperson oder ein Team handelt.

Werden Einzeleinsendungen und Teams separat beurteilt?

Nein – Teams und Einzeleinsendungen werden gleich behandelt und nehmen an dem gleichen Auswahlverfahren regional wie national teil.

Wir haben im Rahmen unserer Arbeit ein Modell gebaut. Können wir es mit der Arbeit zusammen einreichen?

Nein. Akzeptiert werden nur Online-Einsendungen. Sie können aber gerne das Modell fotografieren und das Foto der schriftlichen Arbeit beifügen. Zudem steht es Ihnen auch frei, das Modell zur Präsentation vor der Jury und dem Publikum mitzubringen.

Was bedeutet es, dass der Gewinn "zu Studienzwecken" ausbezahlt wird?

Die Preisgelder des nationalen Finales werden nicht sofort zur freien Verfügung ausbezahlt. Vorgesehen ist vielmehr, dass die Preisträger ihren Gewinn zur Finanzierung ihres Studiums verwenden. Hierzu wird das Preisgeld zu Beginn des Studiums ausbezahlt. Die genauen Modalitäten zur Preisgeldausschüttung finden Sie hier.